Singende Vögel, frische Waldluft und uralte Bäume – wer eine Alternative zum Friedhof oder zur Seebestattung sucht, entdeckt die Ruheforste: Der Wald ist in einem RuheForst ist zugleich Lebensraum und Friedhof. Der Baum als Sinnbild des Lebens verbindet die Erde mit dem Himmel, er ist gleichzeitig Lebensraum und Trostspender.
Der Baum als Sinnbild des Lebens: Im RuheForst ist der Wald Lebensraum und Friedhof zugleich
Im Wald spricht man nicht von Gräbern, sondern von RuheBiotopen, deren Mittelpunkt meist ein Baum, ein Strauch oder ein moosbewachsener Baumstumpf bildet. Dort wird die Asche von Menschen in biologisch abbaubaren Urnen beigesetzt, die so Teil des Waldbodens wird. Gleichzeitig dient das Biotop als Lebensraum für die Bewohner des Waldes. Mit der Ausweisung des Ruheforstes wird der Wald für 99 Jahre unter besonderen Schutz genommen.
Der Ablauf einer Waldbestattung richtet sich nach den Vorstellungen der Angehörigen. Die Bestattungswälder arbeiten mit den frei wählbaren Bestattern Hand in Hand. Ein Andachtsplatz steht für eine Trauerfeier unter freiem Himmel zur Verfügung. Pfarrer, Trauerbegleiter, Musik und die örtliche Gastronomie können Teil der persönlichen Verabschiedung sein. Eine Grabpflege ist weder nötig noch erwünscht. Das Erscheinungsbild des Waldes soll erhalten bleiben. Die Grabpflege übernimmt die Natur, Verpflichtungen zur Grabgestaltung für die Angehörigen entfallen.
Die RuheBiotope tragen Nummern und sind in Karten eingezeichnet. Kleine Tafeln an den Bäumen erinnern später an die Verstorbenen. Übersichtspläne hängen am Waldeingang und werden mit den Nutzungsverträgen verschickt.
Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein
Waldbestattung
Hamburger Straße 115
23795 Bad Segeberg
Tel. 04551/ 95 98 65
ruheforst@lksh.de
Zügiges und überlegtes Handeln ist gefordert
Bestattung, Nachlass, Wohnung: Was Hinterbliebene im Todesfall tun sollten
Formalitäten – dafür hat man nach dem Tod eines Familienmitglieds kaum Zeit und Kraft. Aber einige Punkte müssen einfach erledigt werden.
Arzt rufen
Ist ein Familienmitglied zu Hause gestorben, muss man einen Arzt anrufen. Dieser stellt den Totenschein aus.
Das Umfeld informieren
Unmittelbar nach dem Tod des Angehörigen sollte man die Familienmitglieder informieren, ebenso Freunde und den Arbeitgeber.
Dokumente zusammenstellen
Hinterbliebene sollten wichtige Unterlagen des Verstorbenen zusammenstellen: Personalausweis und Geburtsurkunde des Verstorbenen, Heiratsurkunde, Sterbeurkunde des Ehepartners, Scheidungsurkunde. Und gibt es einen Organspende-Ausweis?
Bestattungsinstitut informieren
Eventuell hatte der Verstorbene einen Bestattungsvorsorgevertrag mit einem Bestattungsinstitut oder eine Sterbeversicherung abgeschlossen. Ansonsten müssen die Hinterbliebenen einen Bestatter suchen.
Versicherung
Wichtig ist es, Lebens- oder Unfallversicherungen zügig über den Todesfall zu informieren.
Sterbeurkunde
Die Sterbeurkunde muss spätestens am dritten Werktag beantragt werden. Den Antrag stellt man am Sterbeort. Vorzulegen sind der Personalausweis des Verstorbenen, Geburtsurkunde und Unterlagen zum Familienstand.
Wohnung kündigen
Dem Vermieter sollte man frühzeitig mitteilen, dass der Mieter gestorben ist. Denn auch beim Tod eines Mieters greift die dreimonatige gesetzliche Kündigungsfrist.
Testament abgeben
Für Fragen zum Testament ist das Nachlassgericht am Wohnort des Verstorbenen zuständig. Hinterbliebene sollten das Testament dort zügig abgeben.
Erbschein beantragen
Hinterbliebene, die Zugriff auf die Konten des Verstorbenen brauchen, müssen bei der Bank einen Erbschein vorweisen. Das Amtsgericht stellt den Erbschein aus. Vorher prüfen, ob man das Erbe auch antreten möchte.
Rentenversicherung
Krankenkasse und Rentenversicherung sollten ebenfalls informiert werden. Nicht vergessen: Haftpflicht- und Kfz-Versicherung kündigen.
Dienstleistern kündigen
Kündigen sollte man Dienstleistern für Strom etc, Abos, Vereinen und Parteien (Mitgliedschaft).