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Bäume als wachsende Grabsteine werden zu Orten der Erinnerungen

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Rund 20 Bestattungswälder gibt es in Schleswig-Holstein. Foto: Carsten Rehder

Bestattung, Nachlass, Wohnung: Was Hinterbliebene im Todesfall tun sollten

Singende Vögel, frische Waldluft und uralte Bäume – wer eine Alternative zum Friedhof oder zur Seebestattung sucht, entdeckt die Ruheforste: Der Wald ist in einem RuheForst ist zugleich Lebensraum und Friedhof. Der Baum als Sinnbild des Lebens verbindet die Erde mit dem Himmel, er ist gleichzeitig Lebensraum und Trostspender.

Der Baum als Sinnbild des Lebens: Im RuheForst ist der Wald Lebensraum und Friedhof zugleich

Im Wald spricht man nicht von Gräbern, sondern von RuheBiotopen, deren Mittelpunkt meist ein Baum, ein Strauch oder ein moosbewachsener Baumstumpf bildet. Dort wird die Asche von Menschen in biologisch abbaubaren Urnen beigesetzt, die so Teil des Waldbodens wird. Gleichzeitig dient das Biotop als Lebensraum für die Bewohner des Waldes. Mit der Ausweisung des Ruheforstes wird der Wald für 99 Jahre unter besonderen Schutz genommen.

Der Ablauf einer Waldbestattung richtet sich nach den Vorstellungen der Angehörigen. Die Bestattungswälder arbeiten mit den frei wählbaren Bestattern Hand in Hand. Ein Andachtsplatz steht für eine Trauerfeier unter freiem Himmel zur Verfügung. Pfarrer, Trauerbegleiter, Musik und die örtliche Gastronomie können Teil der persönlichen Verabschiedung sein. Eine Grabpflege ist weder nötig noch erwünscht. Das Erscheinungsbild des Waldes soll erhalten bleiben. Die Grabpflege übernimmt die Natur, Verpflichtungen zur Grabgestaltung für die Angehörigen entfallen.

Die RuheBiotope tragen Nummern und sind in Karten eingezeichnet. Kleine Tafeln an den Bäumen erinnern später an die Verstorbenen. Übersichtspläne hängen am Waldeingang und werden mit den Nutzungsverträgen verschickt.

Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein
Waldbestattung
Hamburger Straße 115
23795 Bad Segeberg
Tel. 04551/ 95 98 65
ruheforst@lksh.de

Zügiges und überlegtes Handeln ist gefordert

Bestattung, Nachlass, Wohnung: Was Hinterbliebene im Todesfall tun sollten

Formalitäten – dafür hat man nach dem Tod eines Familienmitglieds kaum Zeit und Kraft. Aber einige Punkte müssen einfach erledigt werden.

Arzt rufen

Ist ein Familienmitglied zu Hause gestorben, muss man einen Arzt anrufen. Dieser stellt den Totenschein aus.

Das Umfeld informieren

Unmittelbar nach dem Tod des Angehörigen sollte man die Familienmitglieder informieren, ebenso Freunde und den Arbeitgeber.

Dokumente zusam­men­stellen

Hinter­bliebene sollten wichtige Unterlagen des Verstorbenen zusammenstellen: Personalausweis und Geburtsurkunde des Verstorbenen, Heiratsurkunde, Sterbeurkunde des Ehepartners, Scheidungsurkunde. Und gibt es einen Organspende-Ausweis?

Bestattungsinstitut informieren

Eventuell hatte der Verstorbene einen Bestattungsvorsorgevertrag mit einem Bestattungsinstitut oder eine Sterbeversicherung abgeschlossen. Ansonsten müssen die Hinterbliebenen einen Bestatter suchen.

Versicherung

Wichtig ist es, Lebens- oder Unfallversicherungen zügig über den Todesfall zu informieren.

Sterbe­ur­kunde

Die Sterbeurkunde muss spätestens am dritten Werktag beantragt werden. Den Antrag stellt man am Sterbeort. Vorzulegen sind der Personalausweis des Verstorbenen, Geburtsurkunde und Unterlagen zum Familienstand.

Wohnung kündigen

Dem Vermieter sollte man frühzeitig mitteilen, dass der Mieter gestorben ist. Denn auch beim Tod eines Mieters greift die dreimonatige gesetzliche Kündigungsfrist.

Testament abgeben

Für Fragen zum Testament ist das Nachlassgericht am Wohnort des Verstorbenen zuständig. Hinterbliebene sollten das Testament dort zügig abgeben.

Erbschein beantragen

Hinterbliebene, die Zugriff auf die Konten des Verstorbenen brauchen, müssen bei der Bank einen Erbschein vorweisen. Das Amtsgericht stellt den Erbschein aus. Vorher prüfen, ob man das Erbe auch antreten möchte.

Rentenversicherung

Krankenkasse und Rentenversicherung sollten ebenfalls informiert werden. Nicht vergessen: Haftpflicht- und Kfz-Versicherung kündigen.

Dienst­leistern kündigen

Kündigen sollte man Dienstleistern für Strom etc, Abos, Vereinen und Parteien (Mitgliedschaft).