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Neuigkeiten aus dem Jobcenter

Flexibel, effizient und individuell

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Bei Juliane Hagenström (li.) in der Buchhandlung Bücherliebe starten mit Louise Rading und Joline Rahfoth gleich zwei motivierte Auszubildende in Teilzeit durch. Foto: Jobcenter

Identitätsprüfung beim Jobcenter per „Selfie-Ident“

Wie kann man den persönlichen Lebensalltag mit einer passenden Ausbildung vereinbaren? Was passiert, wenn die bereits begonnene Ausbildung nicht in Vollzeit fortgesetzt werden kann? Die Beauftragten für Chancengleichheit des Jobcenters und der Agentur für Arbeit Lübeck informierten in Kooperation mit der Handwerkskammer Lübeck und der Industrie- und Handelskammer zu Lübeck in einer Online-Veranstaltung über die Chancen einer Teilzeitberufsausbildung. 32 Interessierte nutzten das Angebot und ließen sich die Tipps zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf von Teilzeit-Auszubildenden nicht entgehen. Im Anschluss an die Online-Veranstaltung gab es die Möglichkeit, Fragen zu stellen und weitergehende Kontakte zu knüpfen.

Durchstarten mit der Ausbildung in Teilzeit – Online-Veranstaltung über die Chancen einer Teilzeitberufsausbildung.

Die Beauftragten für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt, Claudia Schmutzer (Jobcenter Lübeck) und Andrea Schlichting (Arbeitsagentur Lübeck), führten durch die Veranstaltung. Im theoretischen Teil erläuterten die Expertinnen Daniela Breuer (Industrie- und Handelskammer) und Antje Gerdau (Handwerkskammer) vom Projekt „Teilzeitausbildung für alle “ die Voraussetzungen. „Eine Ausbildung in Teilzeit ist bei allen Ausbildungen im dualen System möglich. Die Ausbildung in Teilzeit kann prinzipiell jede beziehungsweise jeder machen, so lange sich Azubi und Betrieb vorher einig sind“, erklärt Antje Gerdau. „Die tägliche oder wöchentliche Stundenzahl wird in Absprache mit dem Betrieb reduziert. Das Stundenpensum in der Woche liegt bei mindestens 20 Stunden. Die Ausbildungsvergütung wird in der Regel der jeweiligen Stundenzahl angepasst.“ Gefördert wird das Projekt durch das Land Schleswig-Holstein, Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie, Tourismus.

Das Praktische: Dieses Ausbildungsmodell zeigt sich flexibel und passt sich den individuellen Lebensbedingungen der Auszubildenden an. Wenn eine Vollzeitausbildung zum Beispiel durch Mutterschutz- oder Elternzeit unterbrochen wird, kann sie in Teilzeit beendet werden. Sollten sich Rahmenbedingungen ändern, kann die in Teilzeit begonnene Ausbildung auch, in Absprache mit dem Betrieb und der jeweiligen Kammer, in Vollzeit fortgesetzt werden.

Für Daniela Breuer liegen die Vorteile für Betriebe auf der Hand: „Mit dem Angebot einer Ausbildung in Teilzeit vergrößern Betriebe den Kreis ihrer Bewerber:innen und können so ihren Fachkräftebedarf langfristig decken. Außerdem können die Ausbildungszeiten flexibel und zur Betriebsstruktur passend gestaltet werden.“

Im Anschluss berichteten Auszubildende über ihre eigenen Erfahrungen. Die zweifache Mutter Vanessa Dorn-Spahn absolviert eine Ausbildung im ersten Lehrjahr zur Kauffrau für Büromanagement bei der Firma Dachfix Bedachungs GmbH. Sie rät auch anderen Eltern sich über diese Möglichkeit zu informieren: „Die Ausbildung in Teilzeit ist es eine super Alternative und eine tolle Gelegenheit, Familie und Beruf miteinander zu vereinbaren.“

„Ich habe mit diesem Ausbildungsmodell ausschließlich positive Erfahrungen gemacht“, bestätigt Juliane Hagenström, Eigentümerin der Buchhandlung Bücherliebe in Stockelsdorf, die derzeit zwei Auszubildende in Teilzeit beschäftigt. „Meine Teilzeit-Azubis sind überdurchschnittlich motiviert, verantwortungsbewusst und zeichnen sich durch eine enorme Leistungsbereitschaft aus.“

Sie haben Fragen rund um die Teilzeitberufsausbildung? Dann wenden Sie sich an: Claudia Schmutzer unter Telefon 0451/588-739, Jobcenter-Luebeck.BCA@jobcenter-ge.de oder Andrea Schlichting unter Telefon 0451/588-410, Luebeck.BCA@arbeitsagentur.de

Tipp des Monats

Identitätsprüfung beim Jobcenter per „Selfie-Ident“

Das Jobcenter Lübeck bietet befristet bis zum 15. Juni 2021 das sogenannte „Selfie-Ident-Verfahren“ an. Damit kann die notwendige Identitätsprüfung ohne persönliches Erscheinen über ein Handy oder Tablet sowie Internetzugang erfolgen. Alle Kundinnen und Kunden, die das Selfie-Ident-Verfahren nutzen können, bekommen ein Schreiben von ihrem Jobcenter. Betroffene müssen also erst dann aktiv werden, wenn sie angeschrieben werden.

Das Angebot, am SelfieIdent-Verfahren teilzunehmen, ist freiwillig. Die Nichtnutzung hat keine Auswirkungen auf die Ansprüche und Rechte der oder des Betroffenen. Sollten Sie sich dagegen entscheiden, erhalten Sie einen Brief vom Jobcenter Lübeck, mit dem sie sich auf herkömmliche Art identifizieren können. Sie werden dann zu einem Termin eingeladen, sobald die pandemische Lage es zulässt. Technische Unterstützung bekommen die Kundinnen und Kunden vom Support Service Center der Bundesagentur für Arbeit über die gebührenfreie Servicerufnummer 0800 4 / 5555 01.

Für die Online-Identifizierung benötigen Sie:
- ein App-fähiges Gerät mit Kamera (Smartphone, Tablet)
– eine stabile Internetverbindung und
- ein gültiges Ausweisdokument (deutscher Personalausweis oder elektronische Reisepass mit Chip). Über einen QR-Code auf dem Kundenanschreiben bzw. durch Aufruf der im Schreiben benannten Internetseite erhalten Sie weitere Informationen zum Verfahren.

Ein Erklär-Video finden Sie unter: https://www.youtube.com/watch?v=y7eyYYFbDZg