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Neuigkeiten aus dem jobcenter Lübeck

Jobcenter Lübeck informiert: Von der Arbeitslosigkeit über die Arbeitsgelegenheit in den Job

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Petra Kürpick hat den Sprung in den Job geschafft. Foto: Jobcenter

Tipp des Monats

Kleidung, Möbel, Elektrogeräte, Spielzeuge – es gibt viel zu entdecken in den Räumen der Lübecker gemeinnützigen Kaufhäuser „Novi-Life“. Diese sind ein Projekt der Fortbildungsakademie der Wirtschaft (FAW) gGmbH, Akademie Lübeck und des Jobcenters Lübeck. Sie bieten Menschen mit geringem Einkommen die Möglichkeit Dinge des Alltags für kleines Geld zu erwerben und sind mit ihrem Angebot besonders nachhaltig. Darüber hinaus leisten sie einen wichtigen Beitrag zur aktiven Beschäftigungsförderung von Langzeitarbeitslosen: In enger Kooperation mit dem Jobcenter Lübeck werden Arbeitsgelegenheiten in verschiedenen Bereichen der Kaufhäuser durchgeführt.

Petra Kürpick hat mit Hilfe des Teilhabechancengesetzes den Sprung aus der Langzeitarbeitslosigkeit in den Verkauf geschafft.

Als Teilnehmerin einer Arbeitsgelegenheit fand auch die ehemals langzeitarbeitslose Petra Kürpick den Weg ins Sozialkaufhaus. Sie nahm Spenden an, half bei der Sortierung der Waren und machte sich innerhalb kürzester Zeit mit dem Kassensystem vertraut. Ihr Einsatz und ihre Lernbereitschaft fiel auch Teamleiter Oliver Würthen auf. Er setzte sich deshalb nach Beendigung der Arbeitsgelegenheit für eine geförderte Einstellung im Rahmen des Teilhabechancengesetzes ein:„Durch die Arbeitsgelegenheit hatten wir vorab eine gute Möglichkeit Frau Kürpick kennen zu lernen. Wir wussten, dass sie gut ins Team passt und gaben ihr die Chance sich weiter zu entwickeln. Dank der Förderung kann der erhöhte Einarbeitungsaufwand gedeckt werden und es steht sogar noch ein Budget für Weiterbildungskosten zur Verfügung.“

Mit dem Förderinstrument nach §16i SGB II (Teilhabe am Arbeitsmarkt für Langzeitbezieher) erhalten auch Personen, die bislang nicht von der guten Arbeitsmarktlage in der Region profitieren konnten, eine Chance. Arbeitgeber können mit Lohnkostenzuschüssen durch das Teilhabechancengesetz unterstützt werden, wenn sie sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse mit langzeitarbeitslosen Menschen abschließen.

„Kund:innen haben durch diese Förderung die Chance ihre Hilfebedürftigkeit auf Arbeitslosengeld II zu überwinden und sich in einem geschützten Bereich auszuprobieren. Bei Vorliegen der Fördervoraussetzungen erhält der Arbeitgeber in den ersten zwei Jahren einen Zuschuss zum tariflichen Arbeitsentgelt von 100 Prozent“, bestätigt Joachim Tag, Geschäftsführer des Jobcenters Lübeck. „In jedem weiteren Jahr wird dieser Zuschuss um zehn Prozentpunkte gekürzt – und dies bei einer maximalen Förderdauer von fünf Jahren“, so Tag weiter.

Petra Kürpick organisiert den Verkauf in dem Sozialladen in der Schwertfeger Straße und bezeichnet sich mittlerweile als „rundum glücklich“. „Nach vielen Bewerbungen und einigen Jahren der Arbeitslosigkeit, bin ich endlich am Ziel. Ich freue mich sehr, dass es mit einer richtigen Einstellung bei Novi-Life geklappt hat. Im Laufe der Zeit ist ihr der Sozialladen, die Kund:innen und Mitarbeitenden sehr ans Herz gewachsen: „Es ist toll, dass ich hierbleiben und weiterhin daran mitarbeiten kann, dass die Spenden den Menschen zugutekommen, die sich in schwierigen Lebenslagen befinden und es wirklich dringend benötigen. Neben einem strukturierten Alltag gibt mir das ein gutes Gefühl.“

Möchten auch Sie Förderungsleistungen für Langzeitarbeitslose in Anspruch nehmen? Sie erreichen uns telefonisch unter: 0451 / 588 – 330 oder per E-Mail: Jobcenter-Luebeck.AGS-Soziale-Teilhabe-384@jobcenter-ge.de. Weitere Informationen zu dem Thema finden Sie außerdem unter: www.jobcenter-luebeck.de

Starten Sie jetzt durch!

Lernen Sie Betriebe bei der jobmesse lübeck im persönlichen Kontakt kennen. Die Messe bietet u.a. auch Bewerbungsmappenchecks, Jobcoachings, Vorträge und Workshops. Am Stand des Jobcenters und der Arbeitsagentur Lübeck erhalten Sie zudem Infos rund um die Berufswahl und Weiterbildung.

Wann: 7. August, 10 bis 16 Uhr und 8. August, 11 bis 17 Uhr
Wo: Kulturwerft Gollan, Einsiedelstraße 6, 23554 Lübeck
Info: www.jobmessen.de/luebeck

Freizeitbonus für Familien mit geringem Einkommen

Tipp des Monats

Kinder und Jugendliche hatten es aufgrund der Beschränkungen durch die Corona-Pandemie nicht leicht: Distanzunterricht, Sorgen um die Berufsausbildung, kaum Kontakte zu Freunden, fehlende Möglichkeiten, Hobbys und Sport nachzugehen und vieles mehr. Familien mit geringem finanziellen Spielraum sind besonders betroffen. Um sie zu unterstützen, hat der Bundestag einen „Kinderfreizeitbonus“ in Höhe von einmalig 100 Euro für jedes Kind beschlossen. Dieser Bonus ist Teil des „Corona-Aufholprogramms“, mit dem Bund und Länder die Langzeitfolgen der Einschränkungen im Bildungs-und Freizeitbereich für Kinder und Jugendliche abmildern wollen.

Bonus wird ab August ausgezahlt

Der Bonus kann ganz individuell für Ferien- und Freizeitaktivitäten eingesetzt werden. So sollen die Belastungen von Kindern und Jugendlichen zumindest teilweise aufgefangen werden. Die Zahlung geht an Familien, die im August Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe erhalten, Anspruch auf Wohngeld oder Kinderzuschlag haben oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen.

Ausgezahlt wird der Bonus ab August. Wenn Sie Arbeitslosengeld II beziehen müssen Sie dafür keinen gesonderten Antrag stellen.

Ihre Meinung ist uns wichtig

Das Jobcenter Lübeck führt in den nächsten Wochen Befragungen bei ihren Kund:innen durch, die stichprobenartig angesprochen werden. Ziel ist es, Anregungen und Ideen zu den Abläufen und Rahmenbedingungen zu erhalten. Dazu werden etwa Fragen zum Kontakt mit dem Jobcenter oder zu den Zugangswegen wie zum Beispiel dem Online-Angebot des Jobcenters gestellt. Wir wollen den Service für Sie verbessern – bitte machen Sie mit!