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Auf Augenhöhe mit dem Finanzamt mit dem Lohnsteuerhilfeverein

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Christoph Jürs, Beratungsstellenleiter und Regionalbevollmächtigter Lohnsteuerhilfeverein Ostholstein. Foto: hfr

Steuern – für viele sind und bleiben sie ein Rätsel. Wer sich Stress mit dem Finanzamt sparen willen, sollte besser einen Steuerberater konsultieren – gerade auch, wenn man sich auf neues Terrain begibt.

Kurzarbeit und Steuern: Das muss man wissen

Beim Kurzarbeitergeld handelt es sich wie beim Krankengeld oder Arbeitslosengeld um eine Lohnersatzleistung. Das Kurzarbeitergeld ist grundsätzlich steuerfrei, da es durch die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung getragen wird.

Aber da es sich dabei um eine sogenannte Lohnersatzleistung handelt, die dem steuerlichen Progressionsvorbehalt unterliegt, erhöht sich der persönliche Steuersatz, mit dem das restliche Einkommen versteuert wird. Wer Kurzarbeitergeld von mehr als 410 Euro im Jahr erhalten hat, für den besteht die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung.

Nachzahlung oder Rückerstattung – beides ist möglich und hängt von individuellen Faktoren ab.

Christoph Jürs und sein Team in den Beratungsstellen des Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH) stehen Kunden gerne zur Verfügung. „Wir sind Deutschlands größter Lohnsteuerhilfeverein und beraten Mitglieder im Rahmen des § 4 Nr.11 StBerG“, sagt Christoph Jürs.

Arbeitnehmer, die 2020 in Kurzarbeit waren und in diesem Jahr Mitglied beim Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe werden, erhalten die Mitgliedschaft im ersten Jahr zum Minimalbeitrag von 39 Euro. Zudem entfällt die Aufnahmegebühr. Eine Mitgliedschaft lohne sich, erläutert Jürs. „Sie benötigen Unterstützung bei der Erstellung Ihrer Steuererklärung? Sie können einfach telefonisch oder online einen Beratungstermin mit uns vereinbaren. Wir übernehmen die Einkommen steuererklärung. Außerdem übernehmen wir die Kommunikation mit dem Finanzamt“, sagt er. Das Angebot gilt bis 31. Dezember 2021.

Lohnsteuerhilfeverein Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. v. (VLH)
Christoph Jürs
Kaninchenberg 12
23689 Pansdorf
Tel. 04504 / 215 81 38

Segeberger Straße 3-5
23617 Stockelsdorf
Tel. 0451 / 160 813 70
Online-Terminbuchung auf www.lohnsteuerhilfe-ostholstein.de