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Sicher mit dem Bike reisen

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Wer zu zweit mit Gepäck auf einem Motorrad unterwegs ist, sollte nicht leichtfertig starten. Foto: Sergey Nemirovskiy

Rechts vor links: Gilt die Vorfahrt für die ganze Straßenbreite?

Mit Gepäck und zu zweit auf dem Motorrad verreisen? Dann muss man aufpassen, dass das zulässige Gesamtgewicht der Maschine nicht überschritten wird. Das Leergewicht der Maschine in den Papieren reicht für die Ermittlung der Zuladung oft nicht aus. Die relevante Größe ist nicht die amtliche Leermasse, sondern das reale Gewicht mit Tankfüllung und Sonderausstattung. Die Zuladung ist bei aktuellen Maschinen gar nicht so hoch, wie manche vielleicht denken. Sie reicht von etwa 125 bis etwa 270 Kilogramm.    

Wiegen und Gepäck verteilen: So belädt man das Motorrad sicher

Auf die Waage mit Maschine und Besatzung

Dazu kann die noch nicht beladene Maschine mit vollem Tank nacheinander mit dem Vorder- und dann mit dem Hinterrad auf eine entsprechend belastbare Personenwaage gestellt werden. Der ADAC rät, die Maschine über ein neben der Waage liegendes Brett auf die Waage zu rollen und sich beim Wiegen von einer zweiten Person helfen zu lassen. Dabei die Maschine leicht seitlich stützen. Die Summe aus den zwei Messungen gibt das echte Basisgewicht. Die Differenz aus dem maximal erlaubten Gewicht in den Papieren und dem ermittelten Basisgewicht ergibt die Zuladung. Dazu gehören auch Fahrer und Beifahrer, die stets in voller Montur zum Wiegen antreten.

Beim Beladen gehören schwere Sachen möglichst weit nach unten. Die Seitenkoffer werden am besten gleich schwer beladen. Die Masse sollte man möglichst in die Nähe des Schwerpunkts des Motorrads rücken. Das Vorderrad sollte so wenig wie möglich entlastet werden, so dass schwere Dinge eher im Tankrucksack als im Topcase zu verstauen sind. Hinterradfederung, Reifendruck und Scheinwerfer sind anzupassen.

Am besten vor der Reise eine Probefahrt unternehmen

Da sich mit Gepäck der Schwerpunkt verschiebt, kann beim Schräglagenwechsel mehr Einsatz des Körpers erforderlich sein. Zudem wird das Motorrad generell unhandlicher und kann beim Gasgeben vorn abheben. Auch Beschleunigungs- und Bremsverhalten können sich ändern. Wie sich die voll beladene Maschine verhält, probieren Biker besser vor dem Reisestart mit ein paar Übungsrunden.

Übrigens: Auch beladene Autos oder Wohnmobile haben ein anderes Fahrverhalten als gewohnt. dpa

Vorsicht auf der Straße walten lassen

Rechts vor links: Gilt die Vorfahrt für die ganze Straßenbreite?

Wenn rechts vor links die Vorfahrt an einer Kreuzung regelt, gilt das für die ganze Breite der Straße. Kommt jemand von links und will nach rechts einbiegen, muss die ganze Breite der Straße eingesehen werden können.

Das zeigt ein Urteil (Az: 1 O 207/19) des Landgerichts Hechingen. Ein Mann fuhr auf seinem Leichtkraftrad auf eine Kreuzung zu. Dort wollte er rechts abbiegen. Es galt rechts vor links. Ein Autofahrer mit Vorfahrt fuhr teils auf der linken Fahrbahn, um genug Seitenabstand zu parkenden Autos halten zu können. Als der Zweiradfahrer nach dem Abbiegen das Auto sah, verlor er die Kontrolle, stürzte und stieß mit dem Auto zusammen. Der Motorradfahrer klagte auf Schadenersatz sowie Nutzungsausfall.

Das hatte vor Gericht keinen Erfolg. An der Kreuzung ohne Beschilderung gelte rechts vor links. Nur wenn die vorfahrtsberechtigten Verkehrsteilnehmer nicht gefährdet werden, dürfe hineingefahren werden. Das Recht der Vorfahrt erstrecke sich auf die gesamte Breite der Straße. Auch sei der Kläger zu schnell in die Kreuzung hineingefahren. Mehr Vorsicht hätte den Unfall nach Ansicht des Gerichts verhindern können.

Der Autofahrer hatte zwar die linke Seite mitbenutzt. Das Gericht erkannte darin aber kein Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot. Denn dieses schütze den Gegen- und Überholverkehr, nicht aber den einbiegenden oder kreuzenden Querverkehr. Zudem besagt es nur, dass so weit rechts gefahren werden soll, wie es die Gegebenheiten zulassen. dpa